Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2026

Gültig ab: 01.01.2026


Zahlung und Anzahlung
Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald das Shooting fest vereinbart und der Termin für euch reserviert ist. 

Bei Hochzeitsbegleitungen wird die Buchung verbindlich, sobald die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist – damit euer Termin fest für euch eingeplant werden kann. 


Stornierungskosten Fotoshooting 

Mit der Buchung eines Shootings akzeptiert der Kunde die folgenden Stornierungsbedingungen:

  1. Stornierung bis zu 7 Tage vor dem Shooting: Erfolgt die Absage 7 Tage vor dem vereinbarten Termin, wird keine Gebühr erhoben.
  2. Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Shooting: Erfolgt die Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. 
  3. Stornierung bis zu 1 Tag vor dem Shooting: Erfolgt die Absage bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85% des vereinbarten Gesamtbetrags zu leisten.
  4. Nicht-Erscheinen ohne Absage: Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum Shooting, wird der gesamte Betrag des geplanten Shootings inklusive eventuell angefallener Anfahrtskosten fällig.


Verbindliche Anmeldung bei Sammelshootings und Aktionstagen: Bei Sammelshootings sowie an Aktions- oder Angebotstagen ist die Anmeldung ab dem Zeitpunkt der Buchung verbindlich. Da diese Termine speziell geplant und Plätze fest vergeben werden, können Stornierungen oder Nichterscheinen leider nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall wird der volle Shootingbetrag fällig.
Das Angebot gilt ab 4 gebuchten Shootings als Sammelshooting.
Ab 5 Shootings gibt es zusätzlich 5€ Rabatt auf das Shooting + 5€ Rabatt auf ein Shootingkleid deiner Wahl.

Anfahrtsregelung: 

  • Ab 4 gebuchten Shootings entfallen die Anfahrtskosten im Umkreis von bis zu 80km pro Strecke.
  • Ab 6 Shootings entfallen die Anfahrtskosten ab 80km pro Strecke.
  • Für Strecken ab 150km pro Strecke können die Anfahrtskosten individuell besprochen werden.


Umbuchungen: Eine einmalige Umbuchung des Shootings auf Grund von Krankheit oder bei Outdoorshootings durch wetterbedingte Umstände, wie z.B. Hagel, Unwetter oder Starkregen, ist bis spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Termin möglich. Sollte der neue Termin seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden können, ist der volle Preis des gebuchten Shootings zu zahlen.



Für die Hochzeits- Event- und Veranstaltungsbegleitungen gelten folgende Ausfallgebühren: 
Bei einer Absage bis zu 6 Monaten vor dem Termin werden 50% des Gesamtbetrags berechnet - bei einer Absage bis zu einem Monat vor dem Termin 85 % des Gesamtbetrags

und bei Absage weniger als einen Monat vor dem Termin, wird der volle Betrag fällig. 


Sollte ich selbst den vereinbarten Termin aus nicht planbaren Gründen einmal nicht selbst begleiten können, sorge ich selbstverständlich für einen professionellen und gleichwertigen Ersatz, dessen Arbeitsstil meinem sehr ähnlich ist – damit der geplante Ablauf trotzdem in besten Händen ist. 

Sollte dies nicht gewünscht sein, wird die Anzahlung  vollständig rückerstattet. 

Muss ein Datum auf Wunsch des Brautpaares/Veranstalters verschoben werden, fällt aufgrund des organisatorischen Mehraufwands und der erneuten Terminfreihaltung eine Umbuchungsgebühr an. 
Diese beträgt 150€ bei einer Verschiebung bis spätestens 6 Monate vor dem ursprünglich vereinbarten Termin. 
Erfolgt die Verschiebung später als 6 Monate vor dem Termin, beträgt die Gebühr 250€. 

Ist der gewünschte, neue Termin bereits vergeben, gilt dies als Stornierung seitens des Brautpaares/Veranstalters - eine bereits geleistete Anzahlung kann in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Zusätzlich gelten die oben genannten Beträge für die Verschiebung als Ausfallgebühr und werden entsprechend fällig.

Zahlungsbedingungen:

Die Anzahlung beträgt 1/3 des Gesamtbetrags.
Nach dem Hochzeitsvorgespräch wird der gewünschte Termin zunächst für eine Woche unverbindlich reserviert. Mit Eingang der Anzahlung/Buchungsbestätigung gilt der Termin für beide Seiten als verbindlich gebucht.
Der verbleibende Restbetrag der Gesamtsumme ist spätestens am Veranstaltungstag fällig, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung, getroffen wurde.


Die Anzahlung dient zur Absicherung des Termins sowie zur Abdeckung von Planungs- und Organisationsaufwand. Unabhängig von der Höhe der geleisteten Anzahlung gelten im Falle einer Absage, Umbuchung oder eines Ausfalls stets die in diesen AGB festgelegten Gebühren und Beträge, da diese auf den eingeplanten Termin und den damit verbundenen Aufwand abgestimmt sind.



Bearbeitungsfristen: Die Bearbeitung eines normalen Fotoshootings erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen. Sollte dies jedoch aufgrund von erhöhtem Buchungsaufkommen, Krankheit der Fotografin oder Urlaubszeiten nicht möglich sein, kann eine Frist von bis zu 4 Wochen eingeräumt werden. Bei Hochzeitsbegleitungen beträgt die Bearbeitungszeit aufgrund des höheren Aufwands in der Regel zwischen 2 bis 4 Wochen.




Hinweis zu Shooting-Kleidern
Damit alle meine Kunden Freude an den Shooting-Kleidern haben, bitte ich um einen liebevollen Umgang. Im Falle von größeren Verschmutzungen oder Beschädigungen können Kosten für Reinigung oder Erneuerung/Neubeschaffung anfallen.